In der Bundesrepublik Deutschland sind sämtliche Arten von Fortbewegungsmitteln, die eine Endgeschwindigkeit oberhalb von 6 Kilometern pro Stunde erreichen können, als Fahrzeuge klassifiziert. Da einige der im Handel erhältlichen Hoverboards sogar Spitzengeschwindigkeiten von durchaus bis zu 20 Kilometern pro Stunde realisieren, gilt es, bereits beim Kauf eines Hoverboards auf einige wesentliche Basics zu achten. Dies ist nicht nur fundamentales Gebot der eigenen Sicherheit, sondern bezieht sich auch auf die Unversehrtheit anderer Personen.
Der zertifizierte Akku sollte Pflicht sein
Die Probleme, welche der japanische Handy-Hersteller Samsung mit sich überhitzenden oder gar explodierenden Akkus hatte, sollten auch dem Käufer von Hoverboards Warnung und Anlass sein, zumindest auf eine entsprechende Zertifizierung der im Hoverboard verbauten Akkumulatoren zu achten. Erstes Gebot bei der Anschaffung eines neuen Hoverboards ist daher die Überprüfung, ob sich auf dem verbauten Akku das Prüfsiegel des TÜVs Rheinland befindet.
Die TÜV Rheinland AG ist ein in Köln ansässiger, international tätiger und renommierter technischer Prüfdienstleister mit dem Fokus auf den Geschäftsfeldern Sicherheit, Effizienz und Qualität. Sein Prüfzeichen ist ein viereckiger weißer Button mit dem Unternehmenslogo.
Die Motorstärke von 600 Watt ist optimal
Das zweite wesentliche Kriterium ist eine möglichst hohe Motorstärke. Diese sollte beim Hoverboard mindestens 600 Watt betragen. Je stärker der Elektromotor eines Boards, desto sicherer und effizienter lässt sich das Fahrzeug im Gelände bewegen und steuern.
Luftbereifte Pneus sollten es sein
Es gibt das Hoverboard heute sowohl mit schlichten Vollgummireifen, wie auch mit Pneus zum Aufpumpen, im Handel oder auch im Internet zu kaufen. Als Optimum gilt jedoch die Luftbereifung beim Hoverboard. Durch diese erzielt der Benutzer letztendlich ein wirklich optimales Fahrgefühl.
Die exakte Anzeige des Batteriestatus ist ein Muss
Die Reichweite der verbauten Akkus ist beim Hoverboard höchst unterschiedlich und hängt nicht zuletzt stets auch von der jeweiligen individuellen Fahrweise des Benutzers ab. Muss jedoch einem Hindernis oder einem herannahenden Objekt mit dem Hoverboard plötzlich ausgewichen werden und ist dies aufgrund eines zur Neige gehenden Ladezustandes des Akkus nicht mehr möglich, so kann das fatale Folgen haben. Eine exakt agierende Ladestandanzeige für Batterie oder Akku ist daher am Hoverboard ebenso ein fundamentales Gebot der individuellen Sicherheit, wie auch die Tankkontrollanzeige am Auto.
Wo darf ich mit dem Hoverboard in Deutschland fahren?
Obwohl die schnellen Boards, die 15 bis 20 Kilometer pro Stunde an Endgeschwindigkeit erreichen können, im rein straßenverkehrsrechtlichen Sinne als vollwertige Fahrzeuge durch den Gesetzgeber klassifiziert worden sind, ist ihre Benutzung auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen nach wie vor nicht offiziell erlaubt. Wer ein Hoverboard kaufen und sich damit bewegen möchte, dem stehen nach der aktuellen Gesetzeslage lediglich Privatgrundstücke als Tummelplätze für das Board zur Verfügung.
Ob es künftig eine Änderung oder Anpassung der betreffenden gesetzlichen Situation in Bezug auf das Hoverboard und seine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehrsraum der Bundesrepublik Deutschland geben könnte oder geben wird, lässt sich nicht mit Sicherheit prognostizieren.
Auch bei der Nutzung des Hoverboards auf lediglich privaten Straßen, Wegen oder Plätzen, ist es jedoch grundsätzlich zu empfehlen, stets die hierzu geeignete Sicherheitsbekleidung zu tragen.