Bevor wir über Unternehmensverkäufe zu sprechen kommen, wollen wir zunächst aufführen, was eine Insolvenz ist. Dieser Begriff ist zwar vielen Menschen bekannt, aber viele wissen nicht ganz genau, was sich genau dabei abspielt. Der Begriff der Insolvenz wird verwendet, um die Zahlungsunfähigkeit juristischer Personen von der Zahlungsunfähigkeit natürlicher Personen zu unterscheiden. Wenn natürliche Personen eine Insolvenz haben, dann wird auch von einer Privatinsolvenz gesprochen. Im Markt geht es darum, dass nur die stärksten und besten Unternehmen bestehen sollen. Die Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, werden nicht auf dem Markt bestehen. Sie sind finanziell nicht stark genug.
Wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommen sollte, geht es um eine tatsächliche oder drohende Zahlungsunfähigkeit. In vielen Fällen ist ein Insolvenzverfahren auch mit einer Überschuldung des Unternehmens einherzugehen. Die Unternehmensführung ist daher auch verpflichtet innerhalb von nur drei Wochen einen Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Sofern der Unternehmer diese Frist nicht einhält, so kann ein Verfahren gegen ihn wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet werden.a
Bei Einzelunternehmen ist dieser Vorgang nicht ganz so aufwendig. Sie müssen keine Insolvenz beantragen und lediglich ihr Gewerbe abmelden. Auch muss kein Insolvenzverwalter eingeschaltet werden.
Die Insolvenzverordnung besagt, dass nur Geschäftsführer und die Liquidatoren die Berechtigung haben einen Insolvenzantrag einzureichen. Sofern es sich um eine Personengesellschaft handelt, hat nur der Komplementär die Berechtigung. Bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit ist auch immer der Gläubiger dazu berechtigt den Antrag einzureichen.
Ein Unternehmen ist also zahlungsunfähig, wenn es weniger als 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Dem Unternehmen wird eine drohende Zahlungsunfähigkeit nachgestellt, wenn die Unternehmensführung davon ausgeht, dass die die Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit nicht mehr beglichen werden können.
Wenn das zuständige Amtsgericht den Antrag auf Insolvenz überprüft hat, dann wird dem Unternehmen ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Dieser überprüft, ob das Unternehmen saniert werden muss, oder ob die Vermögensgegenstände in einem Unternehmensverkauf an die Gläubiger verkauft werden.
Unternehmensverkäufe sind mit einer Versteigerung vergleichbar. Das eingesammelte Geld, welches durch die verkauften Gegenstände erwirtschaftet wird, wird an die Gläubiger gegeben. Auf diese Weise haben die Gläubiger, selbst, wenn sie nicht ihr vollständiges Geld zurückbekommen, die Möglichkeit trotzdem noch einen Teil ihrer Zahlungen zurückzubekommen. Unternehmensverkäufe werden inzwischen auch online abgehalten. Jedoch kann man sich bei einer klassischen Versteigerung die Objekte aus der Nähe anschauen.